Aktivitäten und Informationsangebote des Landes Hamburg
Radverkehrsförderung / Ordnungsrahmen
- Der Internetauftritt "Verkehrsinfo Region Hamburg" bietet umfangreiche Informationen zum Radfahren in der Hansestadt, z. B. zu Alltagsrouten, Radtouren, Bike+Ride u.v.m. Die Routeninfos stehen dort auch zum Download bereit.
- Das Radfahren in den Hamburger Parks und Grünanlagen ist seit 2005 grundsätzlich erlaubt. Einzelheiten werden in § 1 der Verordnung zum Schutz der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen geregelt.
- Bei der Errichtung baulicher Anlagen sind gem. § 48 der Hamburgischen Bauordnung (HBauO) nicht nur Stellplätze für Kraftfahrzeuge, sondern auch Fahrradplätze nachzuweisen.
- Einzelheiten zum Nachweis der notwendigen Fahrradplätze gem. HBauO sind in der so genannten Globalrichtlinie "Notwendige Stellplätze und notwendige Fahrradplätze" geregelt.
Die Anzahl der herzustellenden Fahrradplätze richtet sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung. Die einzelnen Bemessungswerte werden in Anlage 1 zur Globalrichtlinie aufgeführt. - Für das wohnungsnahe Abstellen von Fahrrädern in dicht bebauten Wohngebieten gewähren die Hamburger Bezirksämter auf Antrag Zuschüsse von bis zu 2.250 Euro für die Errichtung von Fahrradhäuschen (vgl. Beschreibung in der Praxisdatenbank).
Radtourismus
Hamburg liegt im Schnittpunkt mehrerer überregionaler und internationaler Radfernwege, die zum D-Routen-Netz und teilweise auch zum EuroVelo-Netz gehören:
Aus Politik und Verwaltung
- Radverkehrsstrategie für Hamburg. Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt, Oktober 2007.