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Förderung nicht-investiver Maßnahmen

Mit dem Nationalen Radverkehrsplan (NRVP) fördert die Bundesregierung den Radverkehr als Teil einer nachhaltigen Stadt- und Verkehrsentwicklung und leistet dadurch wichtige Beiträge in den Bereichen Umwelt- und Klimaschutz, Stadtentwicklung, Verkehrssicherheit sowie Gesundheit. Als Moderator und Koordinator sowie durch die Durchführung von Wettbewerben, Kampagnen, Konferenzen und Modellvorhaben hat der Bund dabei eine aktive Rolle in der Radverkehrsförderung übernommen.

Finanziell unterstützt werden diese Maßnahmen durch ein Förderprogramm für nicht-investive Maßnahmen, für das im Bundeshaushalt seit 2008 drei Millionen Euro jährlich zur Verfügung stehen. Sie dienen der Finanzierung von öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen und Kampagnen, von Forschungsvorhaben, Aufklärungsmaßnahmen, Fort- und Weiterbildungsangeboten, Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit sowie ganz allgemein zur Förderung des Dialogs und der Information in allen Bereichen, die durch das Fahrradfahren positiv beeinflusst werden.

Die geförderten Maßnahmen decken ein breites Handlungsspektrum ab, zu dem insbesondere die Bereiche Gesundheit, Umwelt, Stadtentwicklung, Verkehr, Verkehrssicherheit sowie Tourismus gehören und können auch investiv - z.B. für Modellvorhaben der Stadtentwicklung - eingesetzt werden. Die Fördermöglichkeiten im Rahmen des Nationalen Radverkehrsplans sind in einer Förderrichtlinie geregelt.

Die Richtlinie erläutert die im Haushaltsplan vorgegebene Zweckbindung, den Kreis der infrage kommenden Zuwendungsempfänger, die Bemessung und Art der Zuwendung und das Antrags- und Nachweisverfahren. Antragsteller senden bitte ihre Projektskizzen mit den nach Punkt 6.1 der Förderrichtlinie erforderlichen Angaben - sowohl in schriftlicher Form unterschrieben als auch in elektronischer Form - an das

Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Referat UI 31
Invalidenstr. 44
10115 Berlin
E-Mail: ref-ui31@bmvbs.bund.de

Stichtage für die Einsendung der Projektskizzen sind jeweils der 30.06. und 30.10. des laufenden Jahres.

Informationen über die durch diese Richtlinie geförderten Maßnahmen sind ebenfalls im Fahrradportal veröffentlicht.