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Deutschland: BMVBS startet Weiterentwicklung des Nationalen Radverkehrsplans

Mit dem neuen NRVP sollen Antworten auf aktuelle verkehrspolitische Herausforderungen gegeben werden. Der Beschluss des neuen NRVP durch das Kabinett ist für Mitte 2012 geplant.

Quelle:

Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) Referat UI31 - Personenverkehr, öffentliche Verkehrssysteme, Radverkehr am 02.03.2011

Der Radverkehr stellt für die Bundesregierung einen wichtigen Baustein nachhaltiger Mobilität besonders in den Städten, aber auch auf dem Land dar. Mit einem ersten Expertenforum startete vor diesem Hintergrund am 28. Februar 2011 die im Koalitionsvertrag festgeschriebene Weiterentwicklung des Nationalen Radverkehrsplans (NRVP). Bis zum Sommer sind insgesamt fünf solcher Expertenforen geplant, deren Ergebnisse Bundesverkehrsminister Dr. Peter Ramsauer anschließend in Form von Leitthesen überreicht werden sollen. Sie bilden die Grundlage für den ersten Entwurf eines neuen NRVP.

Auch die Öffentlichkeit ist aufgerufen, an der Erarbeitung des neuen NRVP mitzuwirken, beispielsweise im Rahmen des Nationalen Radverkehrskongresses am 30./31. Mai in Nürnberg oder im Internet über das NRVP-Portal unter www.nrvp.de. Der Beschluss des neuen NRVP durch das Kabinett ist für Mitte 2012 geplant.

Mit dem neuen NRVP sollen nicht zuletzt Antworten auf aktuelle verkehrspolitische Herausforderungen gegeben werden. Dazu gehören unter anderem die zunehmende Bedeutung der Elektromobilität auch im Radverkehr, der Umgang mit Radverkehrszuwächsen in Städten und Gemeinden sowie die Stärkung des Alltagsradverkehrs auch im ländlichen Raum.

In der ersten Sitzung der Expertinnen und Experten ging es zunächst um die strategischen Grundlagen (u.a. Laufzeit, Ziele, Akteure, Adressaten) eines neuen NRVP. In den kommenden Foren sollen dann weitere Aspekte der Radverkehrsförderung diskutiert werden, etwa die konkreten Aufgaben, mögliche Instrumente oder Fragen der verstärkten Werbung für das Radfahren.

Der NRVP bildet seit 2002 die Grundlage für die Förderung des Radverkehrs durch den Bund und zeigt Perspektiven auch für die Länder und Kommunen auf. Die Laufzeit des derzeitigen NRVP endet 2012. Zusätzlichen zu den Finanzmitteln für die Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur stellt die Bundesregierung für die Förderung nicht-investiver Maßnahmen zur Umsetzung des NRVP jährlich 3 Mio. € zur Verfügung.