Deutschland, Nordrhein-Westfalen: Lemgo (45.000 Einwohner)
Bevorrechtigung für Radfahrer und Fußgänger
A) Vorgezogener Ampel-Druckknopf zur Realisierung einer grünen Welle am Regenstor, B) Aufpflasterung mit Bevorrechtigung des Walles als Fuß- und Radverkehrsachse am Neuen Tor und Slavertor
Grünanforderung ca. 30m vor der Kreuzung
(Copyright: Stadt Lemgo)
Handlungsfeld(er)
Handlungsebene
Kommunale Ebene: kreisangehörige Stadt oder Gemeinde
Projektbeschreibung
Ausgangssituation
Die Stadt Lemgo verfügt über eine Wallanlage, die im 19. Jahrhundert auf der Fläche der ehemaligen Stadtbefestigung entstand. Sie bildet einen autofreien grünen Ring, der von Radfahrern, Fußgängern, Joggern und Walkern gleichermaßen genutzt wird.
Der die Innenstadt umgebende Wall übernimmt im Radverkehrsnetz der Stadt Lemgo seit langem eine wichtige Verteilerfunktion für die Radverkehrsverbindungen von den Außenbezirken in die Innenstadt. Zudem werden radtouristische Routen über den Wallring geführt.
Bis zu 170 Radfahrer in der Spitzenstunde nutzen die Wallanlage, mehr als in jeder anderen Straße in Lemgo.
Die Bündelung des Radverkehrs auf dieser attraktiven, verkehrsarmen Route wird auch durch die Radverkehrswegweisung gestützt. Der Wall wird durch ein eigenständiges Logo gekennzeichnet, das auch im Fußgängerleitsystem der Stadt aufgegriffen wird.
Ziel des Projekts
Die Verteilerfunktion des Walls sollte weiter gestärkt werden, in dem der Rad- und Fußgängerverkehr im Zuge der Wälle gegenüber kreuzenden Straßen nach Möglichkeit bevorrechtigt wird; die Querungen waren bisher überwiegend dem übrigen Straßennetz untergeordnet.
Vorbereitende Maßnahmen
Im Rahmen einer Voruntersuchung wurde auf Grundlage von Planunterlagen und eingehenden Ortsbesichtigungen geprüft, welche Anforderungen und Maßnahmen erforderlich sind, um eine verkehrsrechtlich einwandfreie und verkehrssichere, bevorrechtigte Radverkehrsführung zu gewährleisten.
Auf Basis dieser Vorstudie fand ein intensiver Diskussionsprozess unter Einbeziehung der Politik, der Verwaltung und des hiesigen Blindenvereins statt. Eine Besichtigung von Beispielen bevorrechtigter Überquerungsstellen für Radfahrer in der Landeshauptstadt Hannover brachte letztendlich das gewünschte Resultat.
Die Verwaltung wurde daraufhin vom Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Verkehr beauftragt, eine ausführungsreife Planung für drei Querungsstellen (Regenstor, Neues Tor, Slavertor) des Walls zu erstellen.
Im Abstimmungsprozess wurden folgende grundlegende Vereinbarungen getroffen:
- Die Bevorrechtigung bei den beiden Querungsstellen Neues Tor und Slavertor erfolgt ausschließlich durch bauliche Maßnahmen.
- Die Querungsstelle Regenstor bleibt signalisiert.
- Die Anordnung und Ausbildung der Bodenindikatoren für sehbehinderte und blinde Menschen wurde mit dem Blindenverein abgestimmt und berücksichtigt die Entwurfshinweise des Leitfadens "Barrierefreiheit im Straßenraum" des Landesbetriebes Straßenbau Nordrhein-Westfalen (Stand 20.06.2008).
- Die Bordausbildung im Bereich der Querungsstellen stellt einen Kompromiss zwischen den Belangen sehbehinderter und blinder Menschen einerseits sowie Mobilitätseingeschränkter und Radfahrer andererseits dar. Im Bereich der Fußgängerquerung wird ein Rundbordstein mit 3 cm Ansicht eingesetzt.
- Im Bereich der Querung des Radverkehrs wird eine vollständig barrierefreie Ausbildung vorgesehen.
Projektdurchführung
Allgemeines
Die Maßnahme wurde beschränkt ausgeschrieben und an zwei örtliche Unternehmen vergeben (getrennt in Signalanlage und Baumaßnahme). Realisiert wurde die Gesamtmaßnahme (alle drei Querungen) von Oktober bis Dezember 2008. Die Bauleitung wurde durch die Stadt Lemgo wahrgenommen.
A) Vorgezogener Ampeldruckknopf zur Realisierung einer grünen Welle am Regenstor
Am Regenstor wurde die erst vor wenigen Jahren blindengerecht signalisierte Überquerung aus Sicherheitsgründen und der Zahl der querenden Kfz beibehalten. Durch zusätzliche Anforderungstaster, die ca. 30 m vor der Querungsstelle aufgestellt wurden, können Radfahrer (und auch Jogger) deutlich komfortabler den signalisierten Knoten queren.
Grundsätzlich ist die Steuerung der Signalanlage in zwei unterschiedliche Anforderungszenarien zu gliedern:
Vorgezogene Grünanforderung:
- Die Ampel steht in Grundstellung und zeigt dem Kfz-Verkehr Grün an.
- Ein Radfahrer betätigt den ca. 30m vor der Anlage befindlichen Taster.
- In ca. 12 Sekunden springt das Radfahrer-/Fußgängersignal auf Grün, so dass die Fahrbahn bei angepasster Geschwindigkeit (3m/s) ohne Halt gequert werden kann.
Grünzeitverlängerung:
- Die Signalanlage steht noch auf Grün für den Radfahrer aus der letzten Anforderung.
- Ein erneutes Betätigen des Tasters durch später eintreffende Radfahrer oder Jogger verlängert die Grünzeit im Zuge des Walles um 9 Sekunden.
- Das kann bis zu dreimal wiederholt werden, erst dann ist der Kfz-Verkehr wieder an der Reihe.
- Somit wird vermieden, dass der Radler, wie früher, von weitem Grün sieht, aber erst bei Rot an der an der Signalanlage ankommt. Dadurch wird der Komfort deutlich gesteigert und Rotlichtverstöße vermieden.
Langsamere Fußgänger können weiterhin die Anforderung an der Querungsstelle nutzen. Hier erfolgt die Freigabe, wenn sich die Ampel in der Grundstellung befindet, nach ca. 3 Sekunden und ermöglicht so ebenfalls ein zügiges Queren.
Die maximale Wartezeit bei erstmaliger Anforderung durch Wallnutzer beträgt ca. 25 Sekunden.
B) Aufplasterung mit Bevorrechtigung des Walles als Fuß- und Radverkehrsachse am Neuen Tor und Slaventor
- Bei den beiden Querungsstellen Neues Tor und Slavertor wurden sowohl der Fuß- als auch der Radverkehr bevorrechtigt.
- Die Wartepflicht für den Fahrzeugverkehr wird durch Zeichen 205 StVO mit dem Zusatzzeichen "Radverkehr aus beiden Richtungen" ausgedrückt. Auf eine Vorrangbeschilderung im Zuge des Walles wurde gezielt verzichtet, um die notwendige Sorgfalt des Radverkehrs beim Queren nicht einzuschränken. Der Vorrang der Fußgänger wurde durch Fußgängerüberwege kenntlich gemacht.
- Im Bereich der beiden bevorrechtigten Querungsstellen wird der Radverkehr vom Fußverkehr aus verkehrsrechtlichen Gründen getrennt. Da sich die Trennung nur auf die Querungsstelle bezieht und durch Belag bzw. Markierung des Fußgängerüberweges eindeutig kenntlich gemacht wurde, ist die vorhandene Beschilderung mit Zeichen 240 StVO (gemeinsamer Geh- und Radweg) beibehalten worden.
Bauliche Änderungen
A) Vorgezogener Ampeldruckknopf zur Realisierung einer grünen Welle am Regenstor
- Die Signalanlage wurde um die vorgezogenen Drucktaster incl. der erforderlichen Programmsoftware erweitert.
B) Aufpflasterung mit Bevorrechtigung des Walles als Fuß- und Radverkehrsachse am Neuen Tor und Slaventor
- Mit einer Aufpflasterung der Querungsstelle mit deutlicher Anrampung über sinusförmige Rampensteine wurde eine geschwindigkeitsdämpfende Wirkung in den untergeordneten Straßen erreicht. Die Anrampung liegt auf beiden Seiten so weit von der eigentlichen Querungsstelle entfernt, dass ein Kfz. vollständig auf der Aufpflasterung stehen kann, ohne in den Konfliktbereich hineinzuragen.
- Der gesamte Bereich zwischen den Sinussteinen wurde in Pflaster ausgebildet mit Ausnahme des querenden Asphaltstreifens vom Wall zum Wall. Dieser betont die bevorrechtigte Richtung (Einheit von Bau und Betrieb).
- Die Straßenbeleuchtung wurde DIN-gerecht auf die Fußgängerüberwege ausgerichtet.
Bei allen drei Maßnahmen werden Blinde und sehbehinderte Menschen durch Noppenplatten zu dem Querungsbereich mit einer Bordansicht von 3 cm geführt. Dort zeigen Rippenplatten, die auf 1,50m Breite verlegt wurden, dem sehbehinderten Menschen die Gehrichtung an.
Für den Radverkehr sowie für Mobilitätseingeschränkte ist ein Teil der Querung (2m Breite) vollständig barrierefrei ausgebildet worden.
Fazit
Insgesamt ist festzustellen, dass sich die Nutzung der Wallanlagen einer immer größeren Beliebtheit erfreut. Dabei werden die Komfortverbesserungen durch Wegfall bzw. Verringerung von Wartezeiten beim Queren von kreuzenden Verkehrsstraßen positiv vermerkt.
Da Beobachtungen gezeigt haben, dass immer mehr aber längst noch nicht alle Nutzer des Walles die Möglichkeit der vorgezogenen Taster und somit der Schaltung der "Grünen Welle" kennen, sind zur weiteren Verbesserung der Akzeptanz Berichte in der örtlichen Presse veröffentlicht und ein Flyer erstellt worden, der seit dem 29.06.09 im Umlauf ist.
Die Verbesserung der Querungssituationen im Zuge der Wallanlage stärkt deren Funktion innerhalb des Verkehrsnetzes ebenso wie die Kennzeichnung mit einem hierfür entworfenen "Wall-Logo" und einer begleitenden Öffentlichkeitsarbeit. Sie stellt einen wichtigen Baustein der Lemgoer Radverkehrsförderung dar und unterstützte maßgeblich die Aufnahme der Alten Hansestadt Lemgo in die Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Städte, Gemeinden und Kreise in NRW als 50. Mitglied.
Stadt Lemgo in Zusammenarbeit mit der Planungsgemeinschaft Verkehr in Hannover (PGV)
Alle Abbildungen zu diesem Beitrag |
Slavertor - Bevorrechtigung des Walles
(Copyright:
Stadt Lemgo)
Wall - Logo
(Copyright:
Stadt Lemgo)
Tastbare Elemente für blinde und sehbehinderte Menschen
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Stadt Lemgo)
Übersichtsplan
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Lageplan
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Stadt Lemgo)
Lageplan, Neues Tor
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Stadt Lemgo)
Alt: Bevorrechtigung der Straße
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Stadt Lemgo)
Neu: Bevorrechtigung des Walles
(Copyright:
Stadt Lemgo)
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Warum handelt es sich um ein innovatives und nachahmenswertes Beispiel?
A) Die Aufrüstung der Signalanlage stellt eine preisgünstige Möglichkeit der Komfortverbesserung für Radler dar. Sie ist in ähnlicher Form auf viele Querungen von Radwegtrassen mit Verkehrsstraßen übertragbar und wird demnächst an weiteren Stellen des Radverkehrsnetzes zur Anwendung kommen.
B) Der Umbau der beiden anderen Kreuzungen zeigt, welche Elemente zum Einsatz kommen können, um eine optimal erkennbare, begreifbare und befahrbare, sichere Verkehrsanlage zu gestalten.
Zielgruppe
Erläuterungen
Alle nichtmotorisierten Verkehrsteilnehmer
Finanzierung
Investition
Laufende Kosten
Erläuterungen
Die Kosten für die baulichen Änderungen am Regenstor belaufen sich auf rd. 10.000 Euro; die Arbeiten an der Signalanlage schlagen mit rd. 8.000 Euro zu Buche.
Die Umbaukosten der beiden anderen Querungsstellen betragen rd. 86.000 Euro, die ebenfalls aus dem Stadthaushalt finanziert wurden.
Evaluation
Das Projekt wird evaluiert, bzw. eine Evaluation ist geplant:
Ja
Nein
Erläuterungen
Stichproben zur Nutzung der vorgezogenen Taster (Beobachtungen)
Projektträger / Projektbeteiligte
Projektträgerschaft
- Kommunal: Kreisangehörige Stadt oder Gemeinde
Projektträger
Projektbeteiligte
Für die Planung:
- Planungsgemeinschaft Verkehr (PGV)
- Lippischer Blindenverein e.V. Detmold
Laufzeit
Dauermaßnahme
Abgeschlossen am:
10.12.2008 (bauliche Änderungen)
Erläuterungen
Nach Abschluss der Bauarbeiten wurde die "Grüne Welle" als Dauermaßnahme in Betrieb genommen.
Ansprechpartner
Projektebene / Trägerorganisation
Planer
Dankmar Alrutz
Planungsgemeinschaft Verkehr (PGV)
Große Barlinge 72a
30171 Hannover
Telefon: +49(0)511/220601-80
Telefax: +49(0)511/220601-990
E-mail:
pgv@pgv-hannover.de
WWW:
www.pgv-hannover.de
Berater
Herr Prevedel
Lippischer Blindenverein e.V.
Kiefernweg 1
32758 Detmold
Telefon: +49(0)5231/6300-0
E-mail:
info@lbsv.org
Kommunale Ebene
Radverkehrsbeauftragter
Herr Dietmar Fillies
Alte Hansestadt Lemgo
5.660 - Tiefbau
Heustraße 36-38
32657 Lemgo
Telefon: +49(0)5261/213-373
Telefax: +49(0)5261/213-5373
E-mail:
d.fillies@lemgo.de
WWW:
www.lemgo.de
Stand der Information
01.07.2009