Bundes- mit Landesförderung in voller Höhe kombinierbar
Bessere Bike+Ride-Förderung in Baden-Württemberg

Verkehrsministerium Baden-Württemberg: Bundes- mit Landesförderung in voller Höhe kombinierbar
Fördermittel des Bundes für Bike+Ride-Stellplätze sind in voller Höhe mit Landesmitteln nach dem LGVFG kombinierbar. Darauf weist das Ministerium für Verkehr in einem Schreiben an die Regierungspräsidien hin. Zusätzlich bewilligt das Ministerium Förderanträge zu Fahrradabstellanlagen nach LGVFG von nun an auch unterjährig. Die unterjährige Programmaufnahme von Fahrradabstellanlagen erfolgt analog zur Regelung der unterjährigen Programmaufnahme von RadNETZ-Maßnahmen.
Fördermittel des Bundes für Fahrradabstellanlagen
Seit 1. Januar 2019 bietet die Kommunalrichtlinie des Bundesministeriums für Umwelt, Natur und nukleare Sicherheit (BMU) neue Fördermöglichkeiten zur Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen. Über die neue Richtlinie können unter anderem Radinfrastrukturmaßnahmen zur Verbesserung des Alltagsverkehrs, insbesondere auch Fahrradabstellanlagen mit bis zu 40 Prozent gefördert werden. Die zweite Antragsstellung nach der Kommunalrichtlinie des BMU ist vom 01. Juli 2019 bis 30. September 2019 möglich.
Bike+Ride-Offensive in Kooperation mit der Deutschen Bahn
Des weiteren unterstützt das Kooperationsprojekt der DB Station&Service AG und des Bundesumweltministeriums im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative Kommunen speziell dabei, neue Fahrradstellplätze an Bahnhöfen zu errichten. Ziel ist, dass bis 2022 bundesweit 100.000 neue Fahrradstellplätze an Bahnhöfen entstehen und dass die Bahnhöfe für den Umstieg vom Auto aufs Fahrrad in Kombination mit der Bahn attraktiver werden. Weitere Informationen hierzu können Sie diesem Flyer entnehmen.
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