Warum wird der Radverkehr gefördert?
Die Förderung des Radverkehrs kommt allen Menschen zugute, auch denjenigen, die überwiegend das Auto nutzen oder zu Fuß gehen. Denn der Radverkehr ist als umweltfreundlicher Verkehr weder mit Lärm noch mit schädlichen Emissionen verbunden. Sein Flächenbedarf ist gering. Zusammen mit dem ÖPNV und dem Fußverkehr bietet er die Möglichkeit, insbesondere die Innenstädte vom Kraftfahrzeugverkehr und damit vom Stau sowie von Schadstoffen und Lärm zu entlasten. Nicht zuletzt aus diesem Grund werden Städte, Gemeinden und Regionen mit hohen Radverkehrsanteilen meistens als besonders lebendig und lebenswert bewertet. Zudem ist der Radverkehr ein Wirtschaftsfaktor, der immer mehr an Bedeutung gewinnt.
Für diejenigen, die das Fahrrad im Alltag und in der Freizeit nutzen, bietet das Rad weitere Stärken: Es garantiert eine bezahlbare Mobilität, kann auf Entfernungen bis sechs Kilometer sogar das schnellste Verkehrsmittel sein und fördert darüber hinaus die Gesundheit.
Was ist der Nationale Radverkehrsplan NRVP?
Der Nationale Radverkehrsplan, kurz NRVP, bildet die Grundlage für die Radverkehrsförderung des Bundes,dessen Aufgabe es ist, die Rahmenbedingungen für die weitere Entwicklung des Radverkehrs zu schaffen. Der Bund fördert den Radverkehr daher in seiner Zuständigkeit als Gesetzgeber sowie in seiner Zuständigkeit für den Bau von Radwegen an Bundesstraßen. Er ertüchtigt Betriebswege entlang von Bundeswasserstraßen zu Zwecken des Radverkehrs. Im Zusammenhang mit seiner Verantwortung für eine nachhaltige Verkehrs- und Stadtentwicklungspolitik wirkt er mit dem Nationalen Radverkehrsplan (NRVP) zudem als Förderer, Impulsgeber, Moderator und Koordinator.
Der NRVP richtet sich allerdings nicht nur an den Bund, sondern maßgeblich auch an die Länder und die Kommunen. Denn im Rahmen des föderalen Systems sind diese grundsätzlich für die einzelnen Maßnahmen der Radverkehrsförderung vor Ort zuständig. Für eine erfolgreiche Radverkehrsförderung bedarf es darüber hinaus aber auch einer Unterstützung durch Verbände, Unternehmen und nicht zuletzt durch die Bürgerinnen und Bürger.
Der aktuell laufende NRVP (NRVP 2020) gilt für die Jahre 2013 bis 2020 und schließt sich nahtlos an den ersten NRVP (NRVP 2002-2012) an. Inhaltlich handelt es sich nicht um eine reine Fortführung, sondern um eine Weiterentwicklung, weil die Radverkehrsförderung auf die neuen verkehrspolitischen und gesellschaftlichen Herausforderungen ausgerichtet wird. Als Teil einer integrierten Verkehrs- und Mobilitätspolitik zielt er über die Förderung des Radverkehrs hinaus auf eine Stärkung des so genannten Umweltverbunds aus Öffentlichem Personennahverkehr (ÖPNV), Fuß- und Radverkehr insgesamt.
Mit dem NRVP 2020 sollen die weiteren Potenziale des Radverkehrs aktiviert werden. Der NRVP 2020 beschreibt die Strategie, mit der die Radverkehrsförderung in Deutschland weiterentwickelt werden soll. Hierzu werden die einzelnen Handlungsfelder, Ziele und Lösungsstrategien aufgezeigt und konkrete Maßnahmenvorschläge benannt. Der Titel des NRVP 2020 „Den Radverkehr gemeinsam weiterentwickeln“ unterstreicht, dass es sich bei der Förderung des Radverkehrs um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe handelt.
Wer hat den Nationalen Radverkehrsplan erstellt?
Wie fördert der Bund den Radverkehr?
Die Aufgabe des Bundes ist es, die Rahmenbedingungen für die weitere Entwicklung des Radverkehrs zu schaffen: Er fördert den Radverkehr daher in seiner Zuständigkeit als Gesetzgeber sowie in seiner Zuständigkeit für den Bau von Radwegen an Bundesstraßen. Er ertüchtigt Betriebswege entlang von Bundeswasserstraßen zu Zwecken des Radverkehrs. Im Zusammenhang mit seiner Verantwortung für eine nachhaltige Verkehrs- und Stadtentwicklungspolitik wirkt er mit dem Nationalen Radverkehrsplan (NRVP) zudem als Förderer, Impulsgeber, Moderator und Koordinator. Im Rahmen des NRVP werden nicht-investive Maßnahmen durch ein Förderprogramm finanziell unterstützt. Im Rahmen dieses Förderprogramms sucht das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) innovative Projekte im Bereich des Radverkehrs, die der Umsetzung des NRVP dienen und seine Ziele auch im Zusammenwirken mit anderen Verkehrsträgern unterstützen. Gefördert werden dabei nicht-investive Modellprojekte, die einen Beitrag zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse für den Radverkehr in Deutschland leisten (z.B. durch Erprobung und Schaffung geeigneter Angebote für die Menschen im Bereich Radverkehr), eine nachhaltige Mobilität sichern (z.B. durch effektive Verknüpfung des Fahrrads mit anderen Verkehrsmitteln, insbesondere dem ÖPNV), Ergebnisse bringen, die auf vergleichbare Anwendungsfälle übertragbar sind, oder die neue Erkenntnisse über das bearbeitete Thema liefern. Förderfähige Projektideen sind dabei insbesondere Informations- und Kommunikationskampagnen (z.B. zur Verbesserung des Verkehrsklimas), Wettbewerbe, technische Innovationen, Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie sonstige geeignete Vorhaben, die der Koordinierung und Förderung des Radverkehrs dienen.
Jährlich stehen dafür rund 3,2 Mio Euro zur Verfügung. In jedem Jahr gibt es zwei Förderschwerpunkte, die unter Beratung eines Expertengremiums festgelegt werden.
Wie finde ich Informationen zu Fördermöglichkeiten?
Angezeigt wird eine Übersicht zu den jeweils relevanten Finanzierungs- und Fördergrundlagen, Detailangaben zu den einzelnen Förderrichtlinien bzw. Finanzierungsmöglichkeiten (z.B. Fördersatz, Antragsfristen, Maßnahmeträger, inhaltliche und lokale Eingrenzung). Wenn die Rechtsgrundlage hinterlegt ist kann diese als PDF-Datei heruntergeladen werden.
Die Förderfibel Radverkehr wurde 2005 im Rahmen einer Förderung von Maßnahmen zur Umsetzung des Nationalen Radverkehrsplans entwickelt. Die Erstellung des Konzepts und die Zusammenstellung der Inhalte erfolgte durch die ISUP GmbH mit Unterstützung der Bundesländer. Die Pflege und mindestens jährliche Aktualisierung der Inhalte erfolgt durch die ISUP GmbH auf Basis der Angaben der Länder.
Die Förderung von nicht-investiven Maßnahmen durch den Bund im Rahmen des Nationalen Radverkehrsplans 2020 wird in einer Richtlinie geregelt. Fördermöglichkeiten und Antragsfristen sind im Fahrradportal des Bundes beschrieben.
Was ist die Fahrradakademie?
Die Fahrradakademie am Deutschen Institut für Urbanistik (Difu) verfolgt diese Ziele seit 2007 dank der Förderung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und hat sich zur bedeutendsten Institution zur Fort- und Weiterbildung von Akteuren der Radverkehrsförderung entwickelt. Unterstützt wird die Fahrradakademie bei ihrer Arbeit auch von den kommunalen Spitzenverbänden, dem Deutschen Städtetag, dem Deutschen Städte- und Gemeindebund und dem Deutschen Landkreistag.
Das Fortbildungsangebot der Fahrradakademie umfasst ein- und mehrtägige Seminare in ganz Deutschland, Workshops sowie Exkursionen. Zudem unterstützt die jährliche Fahrradkommunalkonferenz die Zusammenarbeit und die Vernetzung der Kommunen. Seit kurzem wird das Programm durch Möglichkeiten der Online-Fortbildung (E-Learning) ergänzt. Bei Interesse führt die Fahrradakademie auch Inhouse-Schulungen für Kommunen und Länder durch.
Die Referentinnen und Referenten der Fahrradakademie verfügen über langjährige praktische Erfahrung und sind u.a. in Landesbehörden, Kommunen, Planungsbüros oder der Forschung tätig. Neben den Vorträgen bieten Diskussionsrunden und Arbeitsgruppen Gelegenheit zum fachlichen Austausch unter Kolleginnen und Kollegen. Die Veranstaltungsformate und -inhalte werden anhand der Interessen der Seminarteilnehmerinnen und -teilnehmer ständig weiterentwickelt.
> Veranstaltungen der Fahrradakademie
> E-Learning in der Fahrradakademie
Noch Fragen? Kontakt:
Sekretariat der Fahrradakademie
Simone Harms und Sylvia Kanzler
Deutsches Institut für Urbanistik
Zimmerstr. 13-15
10969 Berlin
+49 (0)30/39001-132
mailto: fahrradakademie@difu.de
An wen richtet sich die Fahrradakademie?

Die Förderung des Radverkehrs ist heute in vielen Kommunen und Ländern ein etabliertes Handlungsfeld. Sie wird jedoch im Rahmen der klassischen Berufs- und Universitätsausbildung noch nicht genügend berücksichtigt. Fort- und Weiterbildung zu Radverkehrsthemen für Personen aus der Praxis nehmen daher einen zentralen Stellenwert in der Radverkehrsförderung des Bundes ein.
Radverkehrsförderung muss zunehmend interdisziplinär gesehen und thematisch breiter angelegt werden. Dies gilt beispielsweise für den Rechtsrahmen sowie Fragen der Straßenraumgestaltung, Qualitätssicherung, Kommunikation oder auch der Integration von Öffentlichem Verkehr und Radverkehr.
In kompakter und praxisnaher Form richten sich die Veranstaltungen der Fahrradakademie daher an Akteure aus Verwaltung, Planungsbüros, Politik, Wirtschaft und Verbänden, z.B. aus den folgenden Aufgabenfeldern:
- Stadtplanung, Verkehrsplanung, Straßenplanung, Straßenbau/Tiefbau
- Straßenverkehrsrecht, Verkehrssicherheit, Verkehrslenkung, Verkehrsordnung, Polizei
- Kommunalpolitik
- Kommunikation und Mobilitätserziehung
- Öffentlicher Nahverkehr
- Wirtschaft, z.B. IHKs, Wohnungs-, Immobilien- und Bauwirtschaft
- Stadtmarketing und Tourismus
Die Fahrradakademie führt über ihr allgemeines Fortbildungsprogramm hinaus auch Sonderveranstaltungen zu aktuellen Themen der Verkehrs- und Mobilitätspolitik durch. Dieses Angebot richtet sich an Akteure auf der Leitungs- und Entscheidungsebene von Bund, Ländern und Kommunen.
Noch Fragen? Kontakt:
Sekretariat der Fahrradakademie
Simone Harms und Christiane Claus
Deutsches Institut für Urbanistik
Zimmerstr. 13-15
10969 Berlin
+49 (0)30/39001-132
mailto: fahrradakademie@difu.de
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