Tourismusförderung mit Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen
Nutzung von Möglichkeiten des zweiten Arbeitsmarktes zur Finanzierung touristischer Radverkehrsrouten
Bei der Umsetzung touristischer Radverkehrsmaßnahmen sind neben den Fördermitteln nicht-kommunaler Geldgeber von den Kommunen Eigenanteile aufzubringen. Häufig ist das Aufbringen dieser Eigenanteile wegen knapper kommunaler Finanzmittel mit Schwierigkeiten verbunden.
Das Land Thüringen hat deshalb die Möglichkeit geschaffen, Förderprogramme des Tourismus mit denjenigen des zweiten Arbeitsmarktes zu kombinieren. Durch diese Förderprogrammkombinationen (Summe der jeweiligen Förderungen) verringern sich die notwendigen kommunalen Eigenanteile. Sie können damit auf den gemäß Förderrichtlinie zur Förderung des Fremdenverkehrs vorgeschriebenen Mindestsatz von 10% begrenzt werden.
Darüber hinaus spart das Land, je nach Ausgestaltung der Regelung, Mittel bzw. kann innerhalb eines Programms mehr Maßnahmen fördern. Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen werden mit der Durchführung von förderwürdigen Infrastrukturprojekten sinnvoll kombiniert.
Für die Umsetzung war es nicht notwendig, bestehende Förderrichtlinien zu ändern. Es musste lediglich eine auf die jeweiligen Förderprogramme abgestimmte Antragstellung koordiniert werden.
An der Durchführung der geförderten Maßnahmen sind folgende
Institutionen beteiligt:
- die beiden Vollzugsstellen für die Fördermittelgewährung: Thüringer Aufbaubank (TAB) und Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung (GfAW)
- der Maßnahmeträger
- die jeweiligen Gesellschaften zur Arbeitsförderung, Beschäftigung und Strukturentwicklung (ABS)
Ein verwaltungstechnischer Aufwand besteht lediglich in der
frühzeitigen und genauen Abgrenzung der zu fördernden Ausgaben auf
die jeweiligen Programme und in der entsprechenden Abrechnung im
Verwendungsnachweis.
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