Wohnungsnahe Abstellanlagen
Zusammenarbeit der Stadt Kiel mit Wohnungseigentümern und Mietern
In dicht bebauten Stadtteilen, z.B. bei geschlossener Wohnbebauung, fehlen wohnungsnah oft geeignete Abstellmöglichkeiten für Fahrräder. Hinterhöfe und Kellerräume sind schwer zugänglich oder bereits anderweitig genutzt, Durchgänge eignen sich nicht oder nur für eine bestimmte Zahl von Fahrrädern. Das Abstellen auf Gehwegen führt zu Sicherheitsproblemen sowohl für Passanten als auch in Bezug auf die Fahrräder.
Die Landeshauptstadt Kiel wollte deshalb den Bürgern die Möglichkeit geben, die Bedingungen für das Fahrradparken zu verbessern. Sie ermöglicht es seit 1994 durch Zusammenarbeit mit den Wohnungseigentümern bzw. Mietern, Fahrradbügel im öffentlichen Raum zu errichten. Die Wohnungseigentümer bzw. Mieter finanzieren dabei die Fahrradbügel. Diese müssen einem bestimmten Typ entsprechen ("Kieler Bügel", ca. 93 Euro pro Stück, ohne Installationskosten) und werden von der Stadt aufgestellt. Die Stadt übernimmt auch die Prüfung der Realisierungsmöglichkeit im Vorfeld. Nach Installation gehen die Bügel in den Besitz der Stadt über und bleiben allgemein zugänglich. Die Stadt übernimmt die Unterhaltung und auch den Ersatz, wenn ein Bügel beschädigt wird.
Auch bei Gebäuden mit kommerzieller Nutzung wie Geschäften, Gaststätten und Verwaltungsgebäuden gibt es die Unterstützung der Stadt. Sie informiert über die Hersteller der "Kieler Bügel" und prüft die von den Gebäudeeignern vorgeschlagenen Standorte. Der kommerzielle Interessent trägt Beschaffung und Einbau der Bügel.
Auf die beschriebene Weise werden etwa 20 bis 25 Fahrradbügel pro Jahr auf Gehwegen und Fahrbahnen realisiert. Sofern die Fahrbahn genutzt wird, wird eine Markierung ergänzt und der erste und letzte Bügel zur besseren Erkennbarkeit mit einer Bake ausgestattet. Werden die Bügel im Gehweg eingebaut, wird auf eine ausreichende Breite des verbleibenden Gehwegs geachtet.
Die Erfahrungen mit der Regelung sind überwiegend gut, Konflikte zwischen den finanzierenden Nutzern und anderen Nutzern eher die Ausnahme. Manchmal sind die Finanzierenden überrascht, wie groß die Nachfrage nach geeigneten Abstellplätzen ist. Da die Bügel im öffentlichen Raum stehen, kann jeder sie nutzen, z.B. auch die Nachbarn.
Wenn Schrottfahrräder die Abstellplätze blockieren, entsorgt der Abfallwirtschaftsbetrieb diese nach einem festgelegten Prozedere. Das Schrottrad bekommt einen Aufkleber mit dem Hinweis an den Eigentümer, dieses aus dem öffentlich Raum zu entfernen, da es Entsorgung von Müll im öffentlichen Raum darstellt und auf Grundlage des Abfall- und Kreislaufwirtschaftsgesetzes geahndet werden kann. Dem Eigentümer wird eine Frist von vier Wochen gegeben. Hat er das Rad dann nicht entfernt, entfernt es der Abfallwirtschaftsbetrieb.
Nach den Erfahrungen liegt eine Motivation zur Nutzung der beschriebenen Finanzierungsmöglichkeit durch Hauseigentümer auch in einer nüchternen Kostenkalkulation. Der Aufwand zur regelmäßigen Renovierung von Treppenhäusern, in denen viele Fahrräder abgestellt oder transportiert werden, wird höher eingeschätzt als die Kosten für die Finanzierung von Fahrradbügeln im öffentlichen Straßenraum.
Der Übergang der Bügel in den Besitz der Stadt bedeutet auch, dass
im Falle eines Diebstahls die üblichen Versicherungsregeln für das
Abstellen im öffentlichen Straßenraum gelten.
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