Fördermöglichkeiten des Radverkehrs
Zusammenfassung von Radinfrastruktur und Ausstattung in einer Fördermaßnahme
Fördermöglichkeiten des Radverkehrs bestehen auf Landesebene oft auf der Basis einer Vielzahl von Rechtsgrundlagen z.T. verschiedener Ministerien. Damit ist die Übersicht über die bestehenden Möglichkeiten erschwert, so dass u.U. bestehende Möglichkeiten nicht ausgenutzt werden. Lücken in den Fördermöglichkeiten können zudem nicht oder schwer erkannt werden.
Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und
Landesentwicklung hat deshalb eine Zusammenfassung und aktuelle
Auslegung aller Fördermöglichkeiten herausgegeben. Der Katalog
enthält die Kriterien für die Förderung des Radverkehrs nach dem
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz und dem Finanzausgleichsgesetz
des Landes Hessen. Er umfasst sowohl Maßnahmen des
Alltagsradverkehrs als auch des Tourismus und benennt im
einzelnen:
- Neu- und Ausbau von Radwegen an verkehrswichtigen innerörtlichen Straßen, verkehrswichtigen Zubringerstraßen und verkehrswichtigen zwischenörtlichen Straßen
- Neu- und Ausbau von Radwegen, auch Radverkehrsrouten, in den Städten und Gemeinden, soweit diese Wege Bestandteil der Radverkehrsplanung sind
- Neu- und Ausbau von Radwanderrouten (Landesrouten, regionale Routen sowie Nachnutzung ehemaliger Bahnstrecken)
- Kosten für die wegweisende Beschilderung (routenorientiert oder flächenorientiert, bundesweiter Standard)
- Bau von Fahrradabstellanlagen (auch Boxen u. Fahrradparkhäuser)
- Ausbau von Fahrradstraßen
Der Katalog wurde mit dem Hessischen Ministerium des Innern und dem Hessischen Ministerium der Finanzen abgestimmt und anschließend den Ämtern für Straßen- und Verkehrswesen per Erlaß vom 17. April 2003 bekannt gemacht. Die Ämter haben damit eine fundierte Arbeitsgrundlage, um bestehende Fördermöglichkeiten so auszuschöpfen, dass eine umfassende und übergreifende Förderung möglich wird. Das Antragsverfahren für Kommunen vereinfacht sich.
Das bisherige Problem, dass Verkehrsweg und Ausstattung
(touristische Beschilderung, Rastplätze etc.) von touristischen
Radrouten getrennt gefördert wurden, ist damit behoben. Mit der
Verkehrsfreigabe der Radroute steht zeitgleich die Ausstattung
bereit.
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